Kirchleerau: Gräber sind zu pflegen

Fr, 06. Jul. 2018

Leider werden die Bestimmungen (vorwiegend bei den Urnengräbern ohne Bepflanzung im obersten Teil des Friedhofs) bezüglich Grabschmuck und Pflanzen nicht immer eingehalten. Daher weist der Gemeinderat auf die Artikel des Friedhofreglements hin.

Art. 23 Abs. b besagt unter anderem:Von den Angehörigen dürfen nur Blumen in einer Steckvase angebracht werden. Künstlicher Blumenschmuck ist nicht erlaubt. Figuren, Laternen, Windräder etc. sind für einen befristeten Zeitraum von maximal zwei Jahren gestattet. Ihre Anzahl soll in einem vernünftigen Rahmen gehalten werden. In Art. 33 Abs. 3 steht ergänzend, dass Pflanzen, welche die allgemeinen Anlagen oder Nachbargräber überwuchern, vom Friedhofgärtner nach vorgängiger Benachrichtigung der Angehörigen entfernt oder zurückgeschnitten werden.…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

POLIZEINACHRICHTEN

Gontenschwil: Selbstunfall unter Alkoholeinfluss

Am Freitagabend, 12.April, kurz vor 21.30 Uhr fuhr ein 27-jähriger Autolenker auf der Reinacherstrasse Richtung Reinach. Auf einem geraden Strassenabschnitt geriet er mit seinem Fahrzeug mutmasslich ins Schleudern, überquerte die Gegenfahrbahn, fuhr auf das Trottoir, kollidierte seitlich-frontal mit einem Kandelaber und kam schlussendlich im angrenzenden Wiesland zum Stillstand. Der Lenker blieb unverletzt und glücklicherweise bef…