(Mitg.) Im Verfahren um das Tötungsdelikt Rupperswil liegt das schriftlich begründete Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vor. Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, innert 20 Tagen seit der Zustellung des schriftlichen Urteils beim Obergericht die Berufung zu erklären. Erst mit dem Eingang von zumindest einer Berufungserklärung würde das Verfahren am Obergericht weitergeführt.