Am 25. November stimmen wir Aargauer und Aargauerinnen unter anderem über eine Änderung des Ständeratswahlrechts für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen ab.
von Rolf Haller, Grossrat EDU, Zetzwil
Bisher können Schweizer Bürger und Bürgerinnen an sämtlichen eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, mit Ausnahme der Ständeratswahlen. Diese sinnvolle und bewährte Praxis soll nun ohne Not geändert werden. Bei der Annahme dieser Vorlage muss also ein Ständerat nicht mehr im Kanton Aargau Wohnsitz haben, sondern kann dieses Amt sogar mit ausländischem Wohnsitz ausüben.
Unsinnige Änderung
Diese Änderung ist aus meiner Sicht nicht notwendig und vor allem absolut unsinnig. Wie der Name bereits aussagt, ist ein Ständerat vor allem dazu auserkoren, sich für seinen Wohnkanton…