Ausgelöst durch ein Postulat des Aargauer Grossen Rats führten die Kantone Aargau, Zürich und Luzern Verhandlungen über eine Senkung der Aargauer Kulturlastenbeiträge. Dabei konnten sie sich auf einen Kompromiss verständigen.
(Mitg.) Seit 2010 überweist der Kanton Aargau jährlich Beiträge an die Kantone Zürich und Luzern für die Leistungen überregionaler Kultureinrichtungen, die auch von Aargauerinnen und Aargauern in Anspruch genommen werden. Diese Zahlungen basieren auf einer bundesrechtlichen Verpflichtung im Rahmen des Finanzausgleichs und der neuen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA). Gegenwärtig belaufen sich die Aargauer Beiträge auf insgesamt 5,6 Millionen Franken pro Jahr (4,7 Millionen Franken an den Kanton Zürich, 0,9 Millionen Franken an den Kanton…