Wir kennen das Chorgericht als eine typische Einrichtung der alten Berner Zeit (bis 1798). Die Manuale (Protokolle) des Gerichts sind eine einzigartige Quelle. Sie geben Einblick in die Lebensverhältnisse und die zwischenmenschlichen Beziehungen von damals. Teils zeichnen sie ganze Geschichten auf. So auch im Fall um Anna Merz aus Gontenschwil und den Fuhrmann Hans Georg Hunziker aus Aarau, der im Jahr 1780 verhandelt wurde und hier nochmals aufgerollt wird. Nachfolgend der zweite und letzte Teil (der erste Teil erschien im WB vom 6. August 2019).
von Peter Steiner
Dem Chorgericht kam Hunzikers Schilderung «sehr zweydeutig» vor, und es warnte ihn vor einem Meineid auf Kosten seines Seelenheils. Dieser reagierte merkwürdig. Die Schwängerungsklage setze ihn in grosse Verlegenheit, da er…