(Mitg.) Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden die räumlich abgegrenzten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (zum Beispiel Nutzungszonen), die ein Grundstück betreffen und nicht im Grundbuch angemerkt sind, öffentlich zugänglich gemacht. Diese Informationen erhöhen die Rechtssicherheit beim Grundeigentum und führen zu einer effizienteren Informationsbeschaffung. Ab sofort sind diese Informationen im Kanton unter www.ag.ch/oereb online abrufbar. Hier kann eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen, sogenannte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, eingesehen werden.