(Mitg.) Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Bauten ohne Baubewilligung erstellt werden. Es handelt sich dabei um einen Verstoss gegen die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Zudem muss das ordentliche Baubewilligungsverfahren nachträglich durchgeführt werden. Die Bevölkerung wird ersucht, die Bauvorschriften zu beachten. Die Bauverwaltung Seengen steht für Auskünfte gerne zur Verfügung (bauverwaltung@seengen.ch oder Tel. 062 767 63 40).
Aargauer Zahlen 2020
Die handliche Broschüre «Aargauer Zahlen» liefert in knapper Form Angaben zu Bevölkerung, Schülerinnen und Schülern, Gemeindefinanzen, Bauausgaben, Motorfahrzeugen und vielem mehr. Neben diversen Zeitreihen, die sich ausschliesslich auf den Kanton beziehen,…