Am 26. September findet in Unterkulm der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 statt.
(Mitg.) Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen: 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann), 5 Mitglieder der Finanzkommission, 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission, 3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder des Wahlbüros. Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein allenfalls erforderlicher zweiter Wahlgang am 28. November 2021 durchgeführt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VG-PR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises…