Viele Fragen zur Kinderbetreuung

Di, 24. Jan. 2017
Renate Gautschy führte in Suhr durch die Informationsveranstaltung der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau. (Bilder: moha.)

Die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau führte zum Kinderbetreuungsgesetz in Suhr eine Informationsveranstaltung für Behördenvertreter durch. 223 interessierte Besucherinnen und Besucher haben daran teilgenommen und stellten viele Fragen zum sportlichen Zeitplan.

 

Die Übergangsfrist bis zur Umsetzung des neuen Rahmengesetzes zur Kinderbetreuung im Kanton Aargau dauert noch bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19. Ein sportlicher Zeitplan. So geht es für die Gemeinden bis zum genannten Termin doch darum, 1. den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot sicherzustellen, 2. die Kostenbeteiligung der Wohnsitzgemeinde nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit festzulegen und 3. Qualitätsvorschriften für die Betreuungsangebote vor Ort zu erlassen.

«Die Dinge sind manchmal nicht so, wie wir sie uns vorstellen!»
Renate Gautschy begrüsst zur Informationsveranstaltung.

Eine Bedarfsabklärung ist notwendig
GAV-Präsidentin Renate Gautschy, Gontenschwil, begrüsste die Teilnehmer und führte versiert durch den Anlass. Die GAV führte die Veranstaltung durch mit dem Ziel, den Gemeindevertretern aufzuzeigen, welches ihre Aufgaben sind und wie diese gelöst werden könnten. In vielen Orten scheint im Bezug auf die Umsetzung des KiBeG noch Verunsicherung zu herrschen. Zuerst gab es fachliche Informationen durch die Fachstelle Kinder und Familien, K&F in Ennetbaden. Dies zur Gesetzgebung und zur Anstossfinanzierung durch den Bund (nur für neu zu realisierende Angebote). – Deren Erfahrungen könnten den Gemeinden Wegbegleiter sein zur Durchführung einer Bedarfsabklärung sowie zur Erarbeitung eines Reglements, primär über die Kostenbeteiligung durch die Gemeinden, sowie zur Eröffnung neuer Kindertagesstätten oder zur Einführung vonTagesstrukturen.– Das kantonale Gesetz sieht flächendeckend den Zugang zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot vor. Konkret bedeutet diese für die Gemeinden, dass eine Bedarfsabklärung notwendig ist.

«Das Gesetz ist eine grosse Herausforderung.»
Amanda Wildi von der Fachstelle Kinder und Familien.

Regionale Unterschiede
Dann wurden zwei praktische Beispiele aus Kindertagesstätten aufgezeigt. Die Kita «Villa Kunterbunt», Staufen, und die Kita «Pink Panther», Reinach, verdeutlichten auch die regionalen Unterschiede bezüglich Bedarf und der sozialen Konstellation der Wohnbevölkerung. So arbeitet die im 2012 eröffnete Kita in Staufen heute (mit einem Tagesansatz von 105 Franken) weitgehend Kosten deckend durch die Elternbeiträge und mit Wartelisten. – Im Frühling 2017 steht die Neueröffnung einer zweiten Kita an. – Während die bereits seit 2006 in Betrieb stehende Kita in Reinach, mit einer durchschnittlichen Auslastung von 85 Prozent, nur zu 90 Prozent selbsttragend ist. Die Gemeinde Reinach leistet aktuell einen jährlichen Beitrag von 30’000 Franken an die Kita im Ort. (Die abgestuften Elternbeiträge liegen zwischen 70 bis 85 Franken/Tag.)

«Es kommen viele Probleme auf uns zu, mit denen wir nicht gerechnet haben. – Macht das Beste draus!»
Martin Heiz, Gemeindeammann aus Reinach.

Höhere Kosten für Gemeinden
In seinem Fazit rechnete Reinachs langjähriger Gemeindeammann Martin Heiz mit deutlichen Mehrkosten, verursacht durch die Umsetzung des KiBeG beziehungsweise für die direkten Beiträge an Eltern von fremdbetreuten Kindern. Die Prognose lautet auf fünfmal höhere Kosten. In seinem Statement stellte Martin Heiz «Fragen über Fragen» zur Umsetzung des Gesetzes, zum Standortmarketing für Organisationen im Dorf, zu Einschränkungen aufgrund des Beschäftigungsgrades der Eltern oder zu Einheimischentarifen. Er wies die Behördenvertreter an, sich – insbesondere zum Reglement über die Kostenbeteiligung – ausführlich Gedanken zu machen.

Viele Stimmen aus dem Plenum fanden die gesetzliche Auflage stossend, dass sich die Wohngemeinden unabhängig vom Betreuungsort an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligen müssen. – Aus finanzieller Sicht würde eine objektbezogene Unterstützung, an Institutionen vor Ort, dadurch praktisch verunmöglicht. Nur finanziell starke Gemeinden würden sich eine doppelspurige Mitfinanzierung der Familienergänzenden Kinderbetreuung leisten können, so die Statements. – Und das letzteWort zu den Gemeindefinanzen habe immer noch der Souverän anlässlich der Budget-Gemeindeversammlung, wurde festgehalten.

«Grundsätzlich ist alles möglich – wenn die Gemeinderversammlung ja sagt! Wir müssen nach einfachen, pragmatischen Lösungen suchen. Das funktioniert besser als wir meinen », beruhigte Renate Gautschy, als erfahrene Frau Gemeindeammann, die Anwesenden und schloss die interessante Fragerunde mit den Worten: «Ich hoffe, wir haben Ihnen den Boden geebnet, nicht für Albträume, sondern für die Träume,wo wir hingehen wollen.»

«Sind nun alle Unklarheiten klar?»
Renate Gautschy am Ende der Fragerunde.

 

Vorschul- und Frühbereich:
Das KiBeG erfasst nicht alle Angebote

Unter das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) fallen im Kanton Aargau längst nicht alle familienergänzenden Angebote, die sich um die Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) kümmern. Vom Gesetz gefordert werden Grundlagen zur «Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung » und für die «Integration und Chancengerechtigkeit». Diese beiden Zwecke erfüllen gemäss dem KiBeG folgende Betreuungsformen: – Gebundene Tagesstrukturen (Tagesschulen), – Modulare Tagesstrukturen (Tagesstruktur, Hort) z.B. Schulergänzende Angebote oder Mittagstische, – Kindertagesstätten (Kita, Kinderkrippen) und – Tagesfamilien.

Durch das Kantonale Gesetz nicht mit ins Boot geholt wurden dagegen Spielgruppen, Waldspielgruppen und nicht institutionelle Betreuungsangebote wie Kinderhütedienste, Nanny oder Babysitter. Auf diese Betreuungsformen wird im Leitfaden zum KiBeG nicht weiter eingegangen.

Damit gibt es im Bereich FBBE Lücken, die im Rahmen der neuen Reglemente bestehen bleiben. Davon betroffen sind im Speziellen alle privaten Institutionen, die sich um die elementarsten Bedürfnisse der Kinder, um eine frühe Integration sowie um die Chancengleichheit aller Kinder kümmern. Viele Familien, die Schulen und die Gesellschaft profitieren von solchen Angeboten im Vorschulbereich. Die Gemeinden sind da weiterhin frei, individuelle Unterstützung zu bieten oder nicht.

 

Dieser Artikel ist in der WB-Ausgabe Nr. 4, vom Dienstag, 17. Januar 2017 erschienen. Nur wenige Artikel, oft nur Anrisse publizieren wir auch im Internet. Abonnieren Sie das Wynentaler-Blatt noch heute - Sie verpassen nie wieder das wirklich Wissenswerte aus IHRER Region.

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