(Mitg.) Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig.
eUmzug – Umzug online anmelden
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug in eine andere Gemeinde gemeint. Gemäss Registerund Meldegesetze (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Weitere Informationen finden Sie unter www.fahrwangen.ch.