Windböen rund um den Stierenberg
03.09.2020 RickenbachDer Gegenwind für die drei Windräder auf dem Stierenberg wird stärker. Nach ihrer Petition greifen die Gegner nun zu einem stärkeren Mittel: Seit vorgestern Dienstag lauft die Unterschriftensammlung für eine Gemeindeinitiative. Diese verlangt die Anpassung des ...
Der Gegenwind für die drei Windräder auf dem Stierenberg wird stärker. Nach ihrer Petition greifen die Gegner nun zu einem stärkeren Mittel: Seit vorgestern Dienstag lauft die Unterschriftensammlung für eine Gemeindeinitiative. Diese verlangt die Anpassung des Zonenreglements. Bauten, welche die Baumkronen wesentlich überragen – wie etwa Windkraftanlagen – sollen verboten werden.
mars. Eine Willensbekundung mittels Petition ist gut, eine handfeste Gemeindeinitiative besser. Nach diesem Motto legen die Gegner des Windparks Stierenberg nach. Im vergangenen Dezember haben die Windkraftgegner Pirmin Kammermann und Samuel Hodel dem er Gemeinderat eine Petition mit 1610 Unterschriften übergeben, welche sich für einen Stierenberg ohne Windkraftanlagen ausspricht. Inzwischen haben sie die Homepage mullwiler-gegenwind.ch aufgeschaltet, welche sich kritisch mit den geplanten Windkraftanlagen am geplanten Standort auseinandersetzt. Ausserdem ist aus dem Duo ein Trio geworden. Zu den beiden Mullwilern hat sich auch der Pfeffiker Peter Furrer gesellt und die Gruppe ist zum Initiativkomitee geworden, welches vorgestern Dienstag, 1. September eine Gemeindeinitiative lanciert hat. Mit Unterstützung eines Rechtsanwalts haben sie einen Initiativtext formuliert, der darauf abzielt, das Bau- und Zonenreglement so anzupassen, dass Bauten und Anlagen, welche das Landschaftsbild des Stierenbergs wesentlich verändern oder beeinträchtigen, verboten werden. Namentlich erwähnt werden Bauten und Anlagen, welche die Baumkronen erheblich überragen und dauerhaft Lärm verursachen, beispielsweise Windkraftanlagen. Es handelt sich dabei allerdings nicht um einen fixfertigen Passus, sondern um eine Willensbekundung. Bei Annahme müsste diese in geeigneter Weise in den entsprechenden Reglementen von Rickenbach verankert werden. Die Unterschriftensammlung läuft bis am 30. Oktober. Die Drei haben also sechzig Tage Zeit, die notwendigen 220 Unterschriften – was 10 Prozent der Stimmberechtigten Rickenbachs entspricht – zu sammeln.
Unterschriftensammlung auf dem Postweg
Aufgrund der Corona-Hygienevorschriften verzichten sie auf das Sammeln von Haus zu Haus. Die Unterschriftenbogen sind gestern Mittwoch per Post in die Haushaltungen gelangt. Die Drei sehen darin nicht nur Nachteile, sondern auch eine positive Seite. Manch einer exponiert sich in politischen Fragen nicht besonders gern. Durch die Abwicklung auf dem Postweg kann die Willensbekundung weitgehend anonym erfolgen.
Die Initianten nennen auf ihrer Homepage zahlreiche Gründe, weshalb sie gegen die Anlagen sind. Zusammengefasst finden sie es falsch, unkalkulierbare Risiken für Natur, Tier und Mensch einzugehen (inklusive Immobilienentwertung) an einem Ort, wo die Windverhältnisse zur Gewinnung von Strom gerade eben so erreicht würden. Die Subventionen, welche sie auf rund 70 Millionen Franken beziffern, könnten anderswo effektiver und weniger risikoreich eingesetzt werden. Beispielsweise für Solaranlagen auf Hausdächern. Peter Furrer sagt von sich selber: «Als ich von den Windkraftanlagen hörte dachte ich, nun, jeder braucht Strom und irgendwo müssen solche Anlagen ja stehen. Als ich mich vertieft mit dem Vorhaben befasst habe, wurde ich rasch zum Gegner. Es bleiben zu viele relevante Fragen offen, die man im Voraus nicht mit Gewissheit beantworten kann.»
Hürden rund um den Windpark
Priska Wismer, welche mit ihrem Mann Roland den Windpark als Bürgerprojekt realisieren will, sieht in der Gemeindeinitiative vor allem eine Beschäftigung für die Gemeindekanzlei. «Unterschreiben können die stimmberechtigten Rickenbacherinnen und Rickenbacher, also genau jene, die ohnehin über die notwendige Revision des Zonenplans abstimmen können», erklärt sie. Damit nennt sie gleichzeitig eine weitere Hürde, welche der Windpark noch bewältigen muss. Hier muss nicht nur die Gemeindeversammlung, sondern auch der Kanton Luzern noch grünes Licht geben. Der Vorprüfungsbericht lautet im Grundtenor zwar positiv, er verlangt aber noch ergänzende Abklärungen betreffend Umweltverträglichkeit. Diese sind in der Zwischenzeit fast erfolgt oder stehen unmittelbar bevor. Weiter sollen zwei der drei Anlagen im Wald aufgebaut werden, der Boden gehört der Realkorporation Pfeffikon, diese müsste einem Dienstbarkeitsvertrag zustimmen.
Dieser liegt momentan als Entwurf vor. Sobald er in einer genehmigungsfähigen Form vorliegt, wird die Realkorporation an einer Mitgliederversammlung darüber abstimmen. Terminlich ist hier noch nichts fixiert. Kein Problem ist dagegen offenbar das Notfallkonzept im Brandfall. Das war an einer Infoveranstaltung in Rickenbach ein Thema. Ein solches liefert der Hersteller, laut Priska Wismer, zusammen mit der Anlage und es steht dann der Feuerwehr zur Verfügung.
Wismers gehen davon aus, dass sie das Baugesuch im November einreichen können. Peter Fischer, Geschäftsführer der Gemeinde Rickenbach, geht nicht davon aus, dass die Teilrevision der Ortsplanung bereits an der Dezember-Gemeindeversammlung traktandiert werden kann. Eine Bewilligung der Windräder ist nur möglich, wenn alle erwähnten Hürden in zustimmendem Sinne bewältigt sind.
Gemeindeinitiative
mars. Gemäss den Initianten der Gemeindeinitiave soll das Rickenbacher Bau- und Zonenreglement und der Nutzungs- bzw. Kulturlandplan in nachfolgendem Sinne geändert werden:
«Zum Schutz und Erhalt des Stierenberges sind die rechtlichen Grundlagen im Bau- und Zonenreglement und im Nutzungs- bzw. Kulturlandplan zu schaffen, beispielsweise durch Ausscheidung einer entsprechenden Zone, dass der Stierenberg freigehalten wird von Bauten und Anlagen sowie Nutzungen, welche das Landschaftsbild des Stierenberges wesentlich verändern oder beeinträchtigen oder dem Zweck der Erholung der Bevölkerung und Schutz der Tiere widersprechen. Auszuschliessen sind namentlich Bauten und Anlagen, welche die Baumkronen erheblich überragen und dauerhaft Lärm oder Geräusche verursachen, so namentlich Windkraftanlagen. Zulässig bleiben sollen land- und forstwirtschaftliche sowie Bauten und Anlagen oder Nutzungen, welche dem Schutzzweck nicht widersprechen. Das kann auf einen gut eingepassten Aussichtsturm zutreffen oder auf gewisse Freizeitaktivitäten.
Der Stierenberg ist begrenzt durch den Hügelzug in der Gemeinde, nördlich zirka bis zur Grenze zum Kanton Aargau, westlich entlang dem Waldrand bis südlich zirka zu den Gebieten Flügelberg und Gletti sowie östlich zirka durch die Gebiete Schwarzenberg bzw. Chanzelwald.»

