Der Regierungsrat hat die verschiedenen Änderungen in der Corona-Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen zuhanden der interessierten Kreise zur Stellungnahme verabschiedet. Unter anderem wird die Sicherstellung der politischen Entscheide in den Gemeinden präzisiert,
(Mitg.) Der Regierungsrat beabsichtigt die Sonderverordnung 1 (SonderV 20-1) zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie von sozialen Notständen infolge des Coronavirus anzupassen. Dies aufgrund der nach wie vor deutlich spürbaren Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, zumal die zweite Welle von Infektionen eine weitere Verschärfung der Schutzmassnahmen notwendig machte.
In gewissen Bereichen des öffentlichen Lebens liegen nach wie vor Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung und…