Stimmen und Standpunkte
28.07.2022 RegionDem Thema des letzten Streiflichts mit dem Titel «Motzen» folgten neben sehr freundlichen Rückmeldungen auch zwei Reklamationen. Dazu ist zu sagen, dass diese absolut gerechtfertigt sind – das gibt es nämlich auch: Sich zu Recht über etwas beschweren. Konkret haben ...
Dem Thema des letzten Streiflichts mit dem Titel «Motzen» folgten neben sehr freundlichen Rückmeldungen auch zwei Reklamationen. Dazu ist zu sagen, dass diese absolut gerechtfertigt sind – das gibt es nämlich auch: Sich zu Recht über etwas beschweren. Konkret haben sich in der letzten Zeitung zwei ärgerliche Fehler eingeschlichen. Zum einen war in einer Meldung auf der Front zu lesen, dass den Beschlüssen der Einwohnergemeinde vom 9. Juni die Rechtskraft erwachsen sei. Darüber stand aber fälschlicherweise «Menziken». Richtig wäre aber «Burg» gewesen. Die schaut zwar der Fusion mit der Nachbargemeinde entgegen, aber bis es soweit ist, will und muss sie natürlich noch als eigenständige Gemeinde benannt werden
Die Meldung muss demnach richtigerweise so aussehen:
Burg
Rechtskraft erlangt
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen.
Etwas weiter hinten, auf Seite fünf der gleichen Zeitung, schlich sich ein ähnlich ärgerlicher Fehler ein. Unter dem Titel «Beinwil am See» erschienen irrtümlicherweise die Gemeindenachrichten von Reinach. Zwar ging es im ersten Abschnitt tatsächlich um den in Beinwil am See wohnhaften Fachspezialisten Baubewilligungen Stefan Beer. Dieser tritt seine Stelle aber in Reinach an und nicht etwa in seiner Wohngemeinde. Spätestens beim Abschnitt, in dem stand, der Unihockey-Club Reinach sammle am 13. August das Altpapier ein, hätte uns der Fehler auffallen können. Ist er aber nicht – und in beiden Fällen ist ein «Motzen», sprich, die gerechtfertigten Einwände seitens der Gemeindeverwaltungen von Menziken und Beinwil am See absolut erwünscht. Wir entschuldigen uns dafür und freuen uns, dass uns genau auf die Finger geschaut wird. Um Finger geht es auch in diesem Abschnitt. Genau genommen um unbekannte Langfinger. Bereits zum zweiten Mal in Folge wurden die blauen Ortstafeln von Hirschthal und Schöftland Gegenstand eines Raubes. Ein ähnliches Schicksal ereilte Anfang Jahr die weisse Ortstafel von Gontenschwil, die aber ruckzuck ersetzt wurde. Gemeindeammann Renate Gautschy nahm damals an, Gontenschwil sei wohl eine sehr beliebte Gemeinde. Mit einem schnellen Ersatz wollte man die Auffälligkeit rasch beheben, damit Nachahmer nicht auf dumme Ideen kommen. Etwas länger dauerte die Wiederbeschaffung der Tafeln jeweils in Schöftland resp. Hirschthal. Schon beim ersten Raub ging es mehrere Monate, bis die Tafeln (im gleichen Gestänge) ersetzt wurden. Und auch jetzt klaffte das Loch gut einen Monat − das WB berichtete letzte Woche kurz und knapp – man wolle sich nicht mehr öffentlich dazu äussern, hiess es damals bei den Gemeinden.
Nun hat es aber Schöftlands Gemeindeschreiber Michael Urben doch noch gezwickt und er wollte die Fragen der WB-Redaktion nicht unbeantwortet lassen. Die in unserem Bericht geäusserte Vermutung, man zerbreche sich bei den Gemeinden wohl den Kopf darüber, wie man den Schilderklau verhindern könnte, bestätigt Urben am Telefon. «Es ist eine sehr ärgerliche Sache. Wir haben keinerlei Hinweise, wer die Schilder mitgenommen hat», sagt er. Man wisse deshalb auch nicht, auf welches der beiden Tafeln es die Täterschaft abgesehen habe, oder ob ein reiner Vandalenakt dahinter stecke. «Wir haben mehrere Meldungen von Bürgern bekommen und auch gute Ratschläge. Etwa, dass es spezielle Sicherheitsschrauben gäbe, die sich nicht einfach so lösen lassen.» Urben sagt, für den Ersatz an der Kantonsstrasse sei grundsätzlich der Kanton zuständig. «Wir in der Gemeinde wissen deshalb nicht genau, wann die Tafeln ersetzt werden» − mehr, als den Schaden zu melden, bleibe ihnen nicht. Am Dienstag dieser Woche wurden die neuen Schilder nun schliesslich montiert. Wer die Kosten übernimmt scheint auch klar, egal ob es die Gemeinde- oder die Kantonskasse betrifft: nämlich der Steuerzahler.
rc.
