Insgesamt fünf Vorlagen
01.09.2022 Abstimmungen/WahlenAm Sonntag, 25. September entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische und eine kantonale Vorlage. Zudem findet im Bezirk Aarau die Ersatzwahl einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters statt.
(Mitg.) Der Bundesrat hat beschlossen, am 25. ...
Am Sonntag, 25. September entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische und eine kantonale Vorlage. Zudem findet im Bezirk Aarau die Ersatzwahl einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters statt.
(Mitg.) Der Bundesrat hat beschlossen, am 25. September 2022 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
Vorlage 1: Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
Vorlage 2: Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Vorlage 3: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
Vorlage 4: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Folgende kantonale Vorlage gelangt zur Abstimmung:
Vorlage 5: Verfassung des Kantons (Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder); Änderung vom 18. Januar 2022
Erste Resultate der Abstimmung werden am 25. September ab circa 12 Uhr auf der Website des Kantons www.ag.ch/abstimmungen kommuniziert
Regierungsrat empfiehlt Änderung der Kantonsverfassung zur Annahme
Mit der Revision der Kantonsverfassung wird die Grundlage geschaffen, damit sich inskünftig die Mitglieder des Grossen Rats bei längerfristiger Abwesenheit durch eine andere Person vertreten lassen können. Die entsprechenden Regelungen hat der Grosse Rat bereits verabschiedet. Diese treten jedoch nur dann in Kraft, wenn die Stimmbevölkerung der vorliegenden Revision der Kantonsverfassung zustimmt. Eine Vertretung ist bei Abwesenheit wegen Mutterschaft, Krankheit oder Unfall möglich. Die Mindestdauer beträgt drei Monate, die Maximaldauer ein Jahr. Die Vertretung wird nach den gleichen Regeln bestimmt, wie sie für das Nachrücken bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Grossen Rat gelten. Die Einsetzung einer Vertretung ist freiwillig. Den Gemeinden mit einem Einwohnerrat ist es freigestellt, in ihrer Gemeindeordnung ebenfalls eine Vertretungslösung vorzusehen.
Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen die Vorlage zur Annahme.
Ersatzwahl im Bezirk Aarau
Im Bezirk Aarau wird eine Bezirksrichterin/ ein -richter für den Rest der Amtsperiode 2021/2024 gewählt. Folgende Kandidierende stellen sich zur Wahl: Deucher-Brändli Barbara, Aarau (FDP). Ganz Michael, Aarau (glp). Schlotter Michael,Aarau (parteilos).
