(Mitg.) Nachdem die Bauabrechnung der Fremdwasserabtrennung Kirchrued, 2. Etappe vorliegt, erfolgt im November/Dezember 2023 die Auflage des Beitragsplans. Der Gemeinderat Schlossrued verfügt gemäss Baugesetz des Kanton Aargaus (§ 34 und §35) die Grundeigentümerbeiträge per Einzelverfügung. Die betroffenen Grundeigentümer können während 30 Tagen, vom 10. November bis 11. Dezember 2023 zu den regulären Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Schlossrued Akteneinsicht nehmen.
Baubewilligung
Der Einwohnergemeinde Schlossrued wird die Baubewilligung für den Neubau der Abwassertechnischen Sanierungsleitung Rüedihof auf den Parzellen Nr. 456, 912, 483, 482 und 490 erteilt.