(Mitg.) Es wird darauf hingewiesen, dass die Grünstreifen entlang der Kantonsstrasse innerorts durch die jeweiligen Eigentümerschaften zu pflegen und zurückzuschneiden sind. Der Kanton und die Gemeinde führen in diesen Bereichen keine Mäh- und Rückschnittarbeiten für Privatgrundstücke aus. Die Privateigentümer haben dafür besorgt zu sein, dass die Sichtzonen eingehalten und die Fahrbahnen freigehalten werden können.