(Mitg.) Es wird darauf hingewiesen, dass die Grünstreifen entlang der Kantonsstrasse innerorts durch die jeweiligen Eigentümerschaften zu pflegen und zurückzuschneiden sind. Der Kanton und die Gemeinde führen in diesen Bereichen keine Mäh- und Rückschnittarbeiten ...
(Mitg.) Es wird darauf hingewiesen, dass die Grünstreifen entlang der Kantonsstrasse innerorts durch die jeweiligen Eigentümerschaften zu pflegen und zurückzuschneiden sind. Der Kanton und die Gemeinde führen in diesen Bereichen keine Mäh- und Rückschnittarbeiten für Privatgrundstücke aus. Die Privateigentümer haben dafür besorgt zu sein, dass die Sichtzonen eingehalten und die Fahrbahnen freigehalten werden können.