Lärmregelung

Do, 05. Jun. 2025

(Mitg.) Gemäss Polizeireglement vom 1. Juli 2014 der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Zofingen ist der Pfingstmontag einem Samstag gleichgestellt. Für Arbeiten im Freien, welche mit Lärm verbunden sind, gelten folgende Ruhezeiten: Bis 07 Uhr morgens, zwischen 12 bis 13 Uhr und ab 18 Uhr.

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