Der Kanton Luzern hat eine neu überarbeitete Karte veröffentlicht, die den aktuellen Stand der 22 Windenergiegebiete des Kantons anzeigen. Daraus wird ersichtlich, dass sich die geplante Windenergieanlage auf dem Stierenberg sich in der letzten der vier Plangenehmigungsphasen ...
Der Kanton Luzern hat eine neu überarbeitete Karte veröffentlicht, die den aktuellen Stand der 22 Windenergiegebiete des Kantons anzeigen. Daraus wird ersichtlich, dass sich die geplante Windenergieanlage auf dem Stierenberg sich in der letzten der vier Plangenehmigungsphasen befindet.
Insgesamt 22 Windenergiegebiete sind im Richtplan des Kantons Luzern festgelegt. In einigen dieser Windenergiegebiete sind bereits konkrete Projekte geplant – in anderen laufen erste Abklärungen oder Machbarkeitsstudien. Wie weit diese Projekte fortgeschritten sind und welchen Beitrag sie künftig zur Stromproduktion leisten sollen, zeigt eine neu überarbeitete Karte. Die Karte macht transparent, wo Windenergieanlagen bereits in Betrieb sind, wo neue geplant werden und in welchem Planungsstadium sich die einzelnen Vorhaben befinden.
Gemäss der Karte befindet sich die geplante Windenergieanlage auf dem Stierenberg in der Phase 4. Das heisst, dass die Erteilung der Planungsgenehmigung (§ 205d PBG) läuft. In der «Wegleitung zum kantonalen Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für die Realisierung von Windenergieanlagen» des Kantons Luzern steht dazu, dass in Koordination mit der kantonalen Plangenehmigung die Bewilligung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem Eidgenössischen Strominspektorat (ESTI) einzuholen ist.
Beschwerden beim Verwaltungsgericht
Weiter heisst es in der Wegleitung: «Es wird angestrebt, die kantonale Plangenehmigung des Regierungsrats mit der bundesrechtlichen Plangenehmigung zu eröffnen.» Ist die Plangenehmigung durch den Reigerungsrat erteilt, wird der Entscheid im Luzerner Kantonsblatt veröffentlicht. Die Entscheide können dann innert 30 Tagen, Zwischenentscheide innert 10 Tagen mit Verwaltungsgerichtsbeschwerden beim Kantonsgericht angefochten werden (§ 205d Abs. 4 PBG). Die Planungsgenehmigung erlischt, wenn drei Jahre nach ihrer rechtskräftigen Erteilung nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen worden ist.
Beschwerde zur Schutzzone
Aktuell ist noch eine Beschwerde zur Schutzzone beim Kantonsgericht hängig. Wann der Entscheid zur Beschwerde erfolgt, ist noch unklar. Die Karte kann unter map.geo.lu.ch/wind eingesehen werden.
Melanie Köchli