Eine neue Nutzungsplanung
05.02.2026 TeufenthalAm Freitag, 13. Februar findet in Teufenthal eine ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung statt. Das einzige an diesem Abend traktandierte Geschäft ist die Gesamtrevision der Nutzungsplanung.
Die geltende Nutzungsplanung der Gemeinde Teufenthal stammt weitgehend aus den ...
Am Freitag, 13. Februar findet in Teufenthal eine ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung statt. Das einzige an diesem Abend traktandierte Geschäft ist die Gesamtrevision der Nutzungsplanung.
Die geltende Nutzungsplanung der Gemeinde Teufenthal stammt weitgehend aus den 1990er-Jahren. Da sich seither die rechtlichen und planerischen Bedingungen verändert haben, wurde eine Gesamtrevision erforderlich. Eben diese kommt nun an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. Februar vor die Bevölkerung. Das Ziel dieser Gesamtrevision ist es, die aktuelle Nutzungsplanung an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Bauzonenplan und Kulturlandplan
Als Teil der Gesamtrevision wurde der Bauzonenplan vollständig überarbeitet und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Dabei wurde auf das Injecta-Areal, welches umgenutzt werden soll, besonderes Augenmerk gelegt. Das Areal wird zu einem gemischt genutzten Wohn- und Arbeitsgebiet mit Gestaltungsplanpflicht. Eine solche gilt auch für andere Areale innerhalb der Gemeinde. Dies, um die ortsbauliche und architektonische Qualität zu sichern.
Der Kulturlandplan wurde ebenfalls überarbeitet. So sollen ökologisch wertvolle Flächen langfristig gesichert werden. Gewässerräume wurden ausgeschieden und die Übergangsbestimmungen ersetzt. Ebenfalls wurden Naturschutzzonen, Naturobjekte, Waldflächen und charakteristische Landschaftsräume angepasst und ergänzt.
Überarbeitung der BNO
Die neue Bau- und Nutzungsordnung soll eine verständliche und rechtssichere Grundlage für Bauvorhaben schaffen. Dazu wurde sie komplett überarbeitet und an alle Vorgaben angepasst. Neu ergänzt wurden die Massnahmen zur verdichteten Bauweise.
Wie die Gemeinde in ihrer Botschaft schreibt, ergebe sich aufgrund der Einzonungen oder den gleichgestellten Umzonungen mehrwertrelevante Flächen. Diese unterliegen nach § 28a des Baugesetzes des Kantons Aargau der Mehrwertabgabe von 20%. «Gemäss Schätzung des kantonalen Steueramtes vom 18. Juni 2024 beträgt der Gesamtmehrwert 312’607 Franken. Davon erhält die Gemeinde Teufenthal gemäss Gesetz die Hälfte, also 156’304 Franken», schreibt die Gemeinde weiter.
Als nächster Schritt steht der Beschluss an der Einwohnergemeindeversammlung am 13. Februar an. Wird die Gesamtrevision dort angenommen, werden die Planungsunterlagen der Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau zur Genehmigung übermittelt. Eine Inkraftsetzung der neuen Nutzungsplanung ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu erwarten. Alle Unterlagen zur Einwohnergemeindeversammlung sind zu finden auf: www.teufenthal.ch
Melanie Köchli
