(Mitg.) Das Schutzzonenreglement für die Quellwasserfassungen Baumgärten, Forch und Seeberg der Einwohnergemeinde aus dem Jahr 2007 wurde einer Gesamtrevision unterzogen. Nach der fachlichen Prüfung durch die kantonale Abteilung für Umwelt gewährte der Gemeinderat Leimbach den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern im September 2025 das rechtliche Gehör. Anschliessend wurden die Grundwasserschutzzonen gegenüber den Betroffenen einzeln verfügt. Gegen diese Verfügungen gingen keine Beschwerden ein. Mit Verfügung vom 13. Januar genehmigte die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (DBVU) des Kantons Aargau die Grundwasserschutzzonen sowie das revidierte Schutzzonenreglement. Dieses tritt mit der Genehmigung in Rechtskraft.