Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat den früheren Präsidenten der Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerk Schöftland an seiner Sitzung vom Dienstag nicht begnadigt. Der wegen mehreren Delikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Geschäftsmann muss ins Gefängnis.
Grossratspräsident Urs Plüss unterstrich am vergangenen Dienstag, während der ordentlichen Tagung im Grossen Rat ausdrücklich, dass beim Traktandum 25.310 während der Wortmeldungen keine Namen genannt werden dürfen. Im Begnadigungsgesuch, das zu behandeln war, ging es um den früheren Präsidenten der Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerk
(WWK) in Schöftland.
Als Namen noch genannt werden durften, war die Politik noch voll des Lobes. 2010 berichtete diese Zeitung anlässlich der Einweihung des Kraftwerks über die Anwesenheit von…
