Das neue VSG schafft die rechtliche Grundlage für wichtige Weiterentwicklungen an der Volksschule.
(Mitg.) Die neue Grundlage durch das VSG betrifft insbesondere die sprachliche Frühförderung, die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit erweitertem oder verstärktem Bedarf in Förderklassen, die Zuweisung zu Sonderschulen durch den Kanton oder die Vorgabe von Minimalstandards bei der digitalen Basisstruktur. Im VSG ist neu eine flächendeckende, verbindliche Sprachstandserhebung vorgesehen. Ein weiteres Element bildet die Einführung von Förderklassen und Förderklassen plus. Neu soll die Steuerung von Sonderschulplatzierungen – unabhängig davon, ob es sich um eine Zuweisung in eine Tagessonderschule oder um eine Zuweisung in eine Sonderschule mit stationärem Angebot handelt – durch den…