In der vom Kirchenpflegepräsidenten gegen Mitglieder der ehemaligen Finanzkommission sowie gegen ehemalige und aktive Verantwortliche der katholischen Kirchgemeinde Menziken-Reinach eingereichten Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.
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In der vom Kirchenpflegepräsidenten gegen Mitglieder der ehemaligen Finanzkommission sowie gegen ehemalige und aktive Verantwortliche der katholischen Kirchgemeinde Menziken-Reinach eingereichten Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.
Anlass für die Strafanzeige waren Sanierungsarbeiten an mehreren Kirchen und Pfarrhäusern ab dem Jahr 2021. Den Beteiligten wurden im Rahmen der Anzeige unter anderem Interessenkonflikte, unrechtmässige Zahlungen und manipulative Kostenschätzungen vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch fest, dass die Vorwürfe lediglich auf vagen Mutmassungen basieren und keine objektiven Belege für ein strafbares Verhalten vorliegen. Da die Anschuldigungen nicht über einen blossen Anfangsverdacht hinausgehen, wird keine strafrechtliche Untersuchung eröffnet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig: sie kann innert zehn Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau angefochten werden. Allfällige zivilrechtliche Ansprüche stünden der Klägerschaft nach Eintritt der Rechtskraft auf dem Zivilweg offen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Dominique Rubin