(Mitg.) Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Urnenwand und dem Gemeinschaftsgrab gemäss Bestattungsund Friedhofreglement kein Grabschmuck wie Blumen, Figuren, Kerzen etc. abgelegt werden darf. Dies ist lediglich innerhalb des ersten Monats nach der Beisetzung erlaubt. Leider ist seit ...
(Mitg.) Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Urnenwand und dem Gemeinschaftsgrab gemäss Bestattungsund Friedhofreglement kein Grabschmuck wie Blumen, Figuren, Kerzen etc. abgelegt werden darf. Dies ist lediglich innerhalb des ersten Monats nach der Beisetzung erlaubt. Leider ist seit geraumer Zeit vermehrt festzustellen, dass mittlerweile dauerhaft Grabschmuck platziert wird.
Es wird deshalb um Entfernung des Grabschmuckes bei den Urnenwandgräbern und beim Gemeinschaftsgrab bis spätestens 31. August 2026 gebeten. Nicht entfernter Grabschmuck wird danach durch den Friedhofgärtner entfernt.