(Mitg.) Betreuende Angehörige leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag, damit Menschen mit Unterstützungsbedarf selbstbestimmt zuhause leben können. Diese Verantwortung kann belastend sein und notwendige Unterstützungsangebote sind nicht für alle bezahlbar. ...
(Mitg.) Betreuende Angehörige leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag, damit Menschen mit Unterstützungsbedarf selbstbestimmt zuhause leben können. Diese Verantwortung kann belastend sein und notwendige Unterstützungsangebote sind nicht für alle bezahlbar. Gemäss Bundesamt für Statistik wurden 2024 schweizweit rund 126 Millionen Stunden unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit für Erwachsene geleistet. Betreuende Angehörige unterstützen nahestehende Personen mit Krankheit, Behinderungen oder altersbedingtem Unterstützungsbedarf dabei, möglichst lange im vertrauten Umfeld zu leben. Oft übernehmen sie die Aufgabe über viele Jahre und zusätzlich zu Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen. Diese dauerhafte Verantwortung kann körperlich, psychisch und finanziell belastend sein.
Damit Angehörige ihre Betreuungsaufgabe langfristig wahrnehmen können, braucht es verlässliche Unterstützung. Regelmässige Entlastung schafft Freiräume für Erholung, soziale Kontakte oder Erwerbsarbeit. Gleichzeitig stärkt sie die Lebensqualität der begleiteten Menschen.
Neue Finanzierung als Chance
Mit der Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) soll die Finanzierung von Hilfe und Betreuung zuhause verbessert werden. Ab dem 1. Januar 2028 gelten neue Betreuungspauschalen für Menschen mit Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Wie wirksam die neuen Leistungen sein werden, hängt wesentlich von der kantonalen Umsetzung ab. Im Kanton Aargau haben sich mehrere Organisationen zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für eine bedarfsgerechte Umsetzung einzusetzen. Sie stehen bereits mit dem Kanton im Austausch und erarbeiten konkrete Empfehlungen. Ziel ist es, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf die notwendige Hilfe und Betreuung rechtzeitig und möglichst unkompliziert erhalten. Das entlastet auch ihre betreuenden Angehörigen.