Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgenden Monaten oder 3 Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, verpflichtet sind, ein-, ...
Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgenden Monaten oder 3 Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle (gemeindekanzlei@seengen.ch) zu melden. Meldepflichtig sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes.