(Mitg.) Die noch immer anhaltende Trockenheit verschlimmert die aktuelle Versorgungslage zunehmend. Der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich ab und die vorhandenen Wasserressourcen werden immer knapper. Daher sind die Wasserbezüge drastisch zu reduzieren, damit die Versorgung der ...
(Mitg.) Die noch immer anhaltende Trockenheit verschlimmert die aktuelle Versorgungslage zunehmend. Der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich ab und die vorhandenen Wasserressourcen werden immer knapper. Daher sind die Wasserbezüge drastisch zu reduzieren, damit die Versorgung der Bevölkerung mit dem erforderlichen Trinkwasser sowie die Löschwasserreserve weiterhin sichergestellt bleiben.
Deshalb werden ab Montag, 2. November folgende Massnahmen (Verbote) verfügt:
• Keine Bewässerung von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten und ähnlichen Grünflächen sowie von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen mit Trinkwasser. Sämtliche Bewässerungssysteme (inkl. Rasensprenger, Regner etc.) müssen abgeschaltet werden. Das Bewässern von Gemüsebeeten zum Eigengebrauch ist sparsam und gezielt mit der Giesskanne (vorzugsweise mit gesammeltem Regenwasser) zulässig.
• Keine Reinigung von privaten Fahrzeugen, Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Trinkwasser.
• Kein Betrieb von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen.
• Die landwirtschaftliche Bewässerung ist weiterhin möglich, benötigt jedoch eine vorgängige Ausnahmebewilligung durch den Brunnenmeister. Zuwiderhandlungen können mit einer Busse von bis zu 2000 Franken geahndet werden.
Weitere Verhaltensempfehlungen:
• WC-Spülung: Spartaste nutzen, undichte Spülkästen reparieren.
• Duschen: kurz duschen, Sparbrause verwenden, Duschen statt Baden, beim Einseifen das Wasser abstellen.
• Geschirrspüler/Waschmaschine: Geräte nur voll/gefüllt im Sparprogramm betreiben.