(Mitg.) Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) liegt der Entwurf des Gestaltungsplans «Parzelle 930» zur öffentlichen Mitwirkung auf. Bis 9. November können die Unterlagen während der Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung eingesehen ...
(Mitg.) Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) liegt der Entwurf des Gestaltungsplans «Parzelle 930» zur öffentlichen Mitwirkung auf. Bis 9. November können die Unterlagen während der Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden. Auch auf der Website der Gemeinde können die Unterlagen heruntergeladen werden. Eingaben und Änderungsvorschläge können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5734 Reinach, oder digital an kanzlei@reinach.ch eingereicht werden. Dafür stehen Eingabeformulare bereit. Die Eingaben werden in der Folge vom Gemeinderat geprüft, der über deren Berücksichtigung in der Planvorlage entscheidet. Dagegen kann kein Rechtsmittel ergriffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.