Gesamterneuerungswahlen
16.04.2026 UnterkulmDie Kirchenpflege publiziert die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027-2030. Die Wahltermine finden am 27. September 2026 (1. Wahlgang) und 29. November 2026 (2. Wahlgang) statt. Dabei liegt die Anzahl der Stimmberechtigten per 31. Dezember 2025 bei 1836.
...Die Kirchenpflege publiziert die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027-2030. Die Wahltermine finden am 27. September 2026 (1. Wahlgang) und 29. November 2026 (2. Wahlgang) statt. Dabei liegt die Anzahl der Stimmberechtigten per 31. Dezember 2025 bei 1836.
(Eing.) Die zu besetzenden Sitze in der Kirchenpflege inklusive Präsidium sind 7. Zwei zu besetzende Sitze in der Synode und drei zu besetzende Sitze in der Rechnungsprüfungskommission.
Wie funktioniert eine Kandidatur
Die Kandidaturen sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahltermins bei der Kirchenpflege eintreffen. Die Anmeldung muss den Familienund Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort, die Strasse, die Hausnummer und den Wohnort enthalten. Die eingegangenen Kandidaturen werden publiziert. Mit ihrer Publikation wird eine Nachfrist von fünf Tagen für die Meldung weiterer Kandidaturen gewährt, sofern die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt. Übersteigt die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden die Kandidierenden vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Ordinierte Dienste
Zu besetzende Stellenprozente Pfarramt: 160 Prozent. Die Kirchenpflege verzichtet auf einen Wahlvorschlag.
Bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahltermins können der Kirchenpflege freie Wahlvorschläge schriftlich eingereicht werden. Diese müssen jeweils von mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten, in jedem Fall aber von mindestens 20 Stimmberechtigten, unterzeichnet und von einer Zustimmungserklärung der oder des Vorzuschlagenden sowie den Ausweisen über die Wahlfähigkeit begleitet sein.
Bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahlvorschlags können mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten, in jedem Fall aber mindestens 20 Stimmberechtigte, verlangen, dass eine Urnenwahl stattfindet.
Reichen die Stimmberechtigten keine freien Wahlvorschläge ein und verlangen sie keine Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Pfr. Sandor Jakab stellt sich nicht mehr zur Wahl zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Kirchenordnung (KO, SRLA 1.2-1) / Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne in den Kirchgemeinden (RWA, SRLA 3.5-1).
Informationen, Formulare
Weitere Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen sowie alle Formulare können bei der Reformierten Kirche Kulm, Juchstrasse 1, Unterkulm oder auf www.ref-kulm.ch bezogen werden.
