(Mitg.) Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Überbauung Chaibenacher öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht sind bis 29. Juni auf der Gemeindeverwaltung ...
(Mitg.) Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Überbauung Chaibenacher öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht sind bis 29. Juni auf der Gemeindeverwaltung während der Bürozeit einsehbar. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.