Grosser Einsatz für das Kindeswohl
10.09.2026 GontenschwilRund 100 Personen fanden sich am Donnerstag in der Aula der Schule Husmatt in Gontenschwil ein, um mehr über den Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu erfahren.
«Es ist ein Riesenthema», erklärte Jacqueline Widmer, Präsidentin des Sozialdiensts ...
Rund 100 Personen fanden sich am Donnerstag in der Aula der Schule Husmatt in Gontenschwil ein, um mehr über den Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu erfahren.
«Es ist ein Riesenthema», erklärte Jacqueline Widmer, Präsidentin des Sozialdiensts des Bezirks Kulm zu Beginn der Veranstaltung. Schliesslich gehe es bei der Kindeswohlgefährdung nicht nur darum, die Anzeichen zu erkennen, sondern auch darum, diese einzuordnen, die richtigen Anlaufstellen zu finden und den daraus resultierenden Prozess. Die Veranstaltung des Sozialdienstes richtete sich an Fachpersonen, die in ihrer Arbeit mit Kindern zu tun haben. Wie gross das Interesse daran war, zeigte sich an der gut gefüllten Aula. Von der Spielgruppenleiterin über Gemeindevertreter bis hin zu Polizisten nahmen sich viele die Zeit, Neues zu lernen.
Für Personen aus den Gemeinden Beinwil am See, Dürrenäsch, Gontenschwil, Leutwil. Oberkulm, Schlossrued, Schmiedrued und Zetzwil ist der Sozialdienst Kulm zuständig. «Wir machen Beratungen für die Verbandsgemeinden», erklärte Daniela Strahm, Fachverantwortliche Kindesschutz. Diese fänden jedoch nicht während laufenden Verfahren statt. «Unser Job ist es zu fragen: Was wollen die Kinder?» Diese Frage sei nicht nur in Beratungen wichtig, sondern auch in Beistandschaften, denn das Kindeswohl ist zentral. Für Strahm ist klar: «Für die Anerkennung darf man diesen Job nicht machen.» Trotzdem lohne sich die Arbeit, wenn ein Kind wieder in der Gesellschaft funktionieren könne.
Neben Beratungen und Beistandschaften macht der Sozialdienst des Bezirks Kulm auch Abklärungen aufgrund von Gefährdungsmeldungen. «Wir haben nach dem Eingang einer Meldung drei Monate Zeit», sagte Berufsbeiständin Isabel Erismann an die Anwesenden gerichtet. «Wir tragen die gesammelten Infos zusammen und wägen die Risiken und Ressourcen ab. Am Ende halten wir alle Ergebnisse in einem Bericht fest.» Aufgrund des Berichtes entscheide man, ob es Massnahmen braucht und ob das Familiengericht involviert werden muss. «Zur Qualitätssicherung arbeiten wir mit dem 4-Augen-Prinzip.»
Am schwierigsten sei vor allem die ablehnende Haltung gegenüber einer Abklärung. «Daher ist es uns wichtig, die Familie von Beginn an miteinzubeziehen.» Während den drei Monaten werden lediglich Informationen erhoben und die Situation beobachtet. «So schlimm es ist, ein betroffenes Kind kennt keine andere Situation.» Als Teil des Fachbereichs Kindesschutz müssen Erismann und ihre Kolleginnen dies aushalten. «Eine Meldung sorgt nicht für sofortige Veränderung.»
Frühe Intervention ist wichtig
«Jedes Kinderspital in der Schweiz hat eine Kinderschutzgruppe», erläuterte Karin Bürstl der Kindesschutzgruppe Aargau in ihrem Referat. Das Team bestehe dabei aus Ärzten, Therapeuten und Rechtsvertretern, die in Verdachtsfällen und bestätigten Fällen aktiv werden. «Spitalintern werden uns viele Fälle aufgrund eines Bauchgefühls oder von klaren Anzeichen gemeldet.» Je nach Situation werde das Team verschieden aktiv, aber man nehme alle gemeldeten Fälle ernst. Die Anzeichen seien dabei so verschieden, wie die Kinder selbst. Von psychischer über körperliche Gewalt bis hin zur Vernachlässigung sähe die Kindesschutzgruppe alles.
«50 Prozent der Kindesschutzfälle werden nicht erkannt», erklärte Bürstl mit ernstem Ton. Auch eine weitere Statistik ist erschütternd: «Die meisten Meldungen und Massnahmen werden bei Kindern ab einem Alter von 10 Jahren gesprochen.» Dabei sei eine möglichst frühe Intervention essenziell. Gleichzeitig ist es wichtig, überstürztes Handeln zu vermeiden. Weswegen das Team beratend zur Seite steht: «Bei uns dürfen sich alle Personen melden, wenn Unsicherheiten bestehen.» Es werde eine möglichst rasche, sorgfältige und professionelle Abklärung durchgeführt, um allfällige Massnahmen in die Wege zu leiten.
Die KESB als letzte Instanz
Um ebendiese Massnahmen kümmert sich unter anderem Christian Märki, Gerichtsprädient Bezirksgericht Kulm. «Im Bezug auf KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Anm. d. Red.) bestehen heute noch verbreitet Vorbehalte.» Im Aargau sei die KESB Teil der Familiengerichte, die Bestandteil der Bezirksgerichte sind. Dabei sei es wichtig zu wissen, dass die Familiengerichte «erst am Ende zum Zug kommen, wenn alle vorrangigen Optionen ausgeschöpft wurden.» Als vorrangige Optionen werden Unterstützungsangebote jeglicher Art, private Massnahmen, Angebote von Beratungsstellen und Gemeinden definiert. Die KESB ist die letzte Instanz.
«In den letzten zehn Jahren nahm die Belastung im Bezirk Kulm zu», betonte Märki. Es gäbe mehr Fälle, um die sich die drei Gerichtspräsidenten kümmern müssen. «Rund drei Viertel der Verfahren dauern maximal drei Monate», erklärte er weiter. Von den 1807 Geschäften, die das Familiengericht 2025 behandelte, dauerten lediglich 33 mehr als 12 Monate.
Für die KESB sei die Gefährdungsmeldung zentral. «Diese ist an keine Form gebunden.» Sie könne schriftlich oder mündlich erfolgen und löse das Prozedere aus. Die meisten Gefährdungsmeldungen (28 %) kämen gerichtsintern aus anderen Verfahren wie Scheidungen oder bereits laufenden Verfahren zu anderen Kindern im selben Haushalt. Weitere 18 % der Meldungen machte 2025 die Polizei und 16 % die Schule. «Betroffene haben Akteneinsicht», betonte Märki, denn in der Schweiz gilt der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit. Für dringende Fälle der Kindesgefährdung hat der Kanton eine Pikettorganisation, die ausserhalb der Bürozeiten über die Nummer 117 erreichbar ist.
Melanie Köchli


