Auf dem Stierenberg sollen gemäss dem Luzerner Richtplan zur Windenergie Windkraftanlagen entstehen. Der Aargauer Regierungsrat sieht aktuell keine Gefährdung für die Grundwasservorkommen.
Seit geraumer Zeit sorgen die geplanten Windkraftanlagen auf dem ...
Auf dem Stierenberg sollen gemäss dem Luzerner Richtplan zur Windenergie Windkraftanlagen entstehen. Der Aargauer Regierungsrat sieht aktuell keine Gefährdung für die Grundwasservorkommen.
Seit geraumer Zeit sorgen die geplanten Windkraftanlagen auf dem Stierenberg für Diskussionen. Stehen sollen die drei geplanten Windräder auf dem Luzerner Boden, doch auch in den unmittelbar angrenzenden Gemeinden im Aargau sorgt das Projekt für Diskussionen. In einer Interpellation wollte Rolf Haller, EDU-Grossrat aus Zetzwil, deshalb vom Regierungsrat wissen, welche Auswirkungen die Anlagen auf das Grundwasservorkommen im oberen Wynental haben wird.
Der Aargauer Regierungsrat hält in seiner nun veröffentlichten Antwort fest, dass der Kanton Luzern den Kanton Aargau in den Prozess zur Teilrevision «Windenergie» einbezogen hat. «Der Kanton Aargau hat diese Möglichkeit genutzt, um seine Anliegen und Interessen einzubringen», schreibt der Regierungsrat. Auch in den nachgelagerten Verfahren sei eine Abstimmung mit dem Aargau sicherzustellen. Somit sei aus der Sicht des Regierungsrats gewährleistet, dass der Kanton Aargau weiter einbezogen werde. Weiter weist der Regierungsrat darauf hin, dass das weitere Vorgehen im Projekt Stierenberg sich derzeit in Abklärung befinde.
Bei den Auswirkungen auf das Grundwasservorkommen sieht der Kanton Aargau zum jetzigen Zeitpunkt kein Problem. Es sei bisher noch nicht ausreichend untersucht worden, ob zwischen den geplanten Standorten und den Quellen eine hydraulische Verbindung bestehe. «Die vorhandenen Unterlagen weisen jedoch nicht auf Bauteile hin, die in den Grundwasserbereich eingreifen würden», schreibt der Regierungsrat weiter. Die genauen Auswirkungen auf das Grundwasser werden im Rahmen der dem Richtplan nachgelagerten Verfahren vertiefter geprüft. Sollte es jedoch eine Versiegung einer Quelle aufgrund des Bauprojekts geben, so «kann durch die Wasserversorgung ein Ersatz geltend gemacht werden.»
Zuständigkeit beim Kanton Luzern
Auch für das Naherholungsgebiet Stierenberg und die angrenzenden Aargauer Gemeinden erkennt der Regierungsrat keine grossen Auswirkungen. «Veränderungen des Landschaftsbildes können die wahrgenommene Qualität dieses Erholungsraumes aus Aargauer Sicht beeinflussen», teilt der Kanton mit. Er relativiert jedoch unmittelbar danach: «Insgesamt ist nicht von einer grundlegenden Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und der Naturerholungsfunktion für die Aargauer Bevölkerung auszugehen.»
Der Kanton Aargau habe im Gebiet Stierenberg keine eigenen Windmessungen durchgeführt. «Der Windatlas Schweiz ist ein wichtiges Instrument zur ersten Einschätzung» und eigne sich für eine erste regionale Potenzialabschätzung. Die Werte des Windatlas und die gemessenen Werte des Projekts Windenergie Stierenberg entsprechen einander ungefähr. Um die Einhaltung der Vorgaben und Vorschriften müsse sich der Kanton Luzern kümmern, erklärt der Aargauer Regierungsrat weiter.
Wann und ob die Windenergieanlagen auf dem Stierenberg realisiert werden, ist aktuell noch unklar. Gemäss der Karte Windenergie des Kantons Luzern befindet sich das Projekt in der Vorprüfung. In diesem Schritt werden die eingereichten Unterlagen durch die kantonalen Dienststellen geprüft und Stellungnahmen koordiniert. «Bei der Vorprüfung handelt es sich um eine projektbezogene Nutzungsplanung, weshalb der Vorprüfungsbericht mit den Genehmigungsunterlagen aufzulegen ist», schreibt der Kanton Luzern in seiner Wegleitung.
Melanie Köchli