Um das Boniswiler-Seenger-Moos und den Aabach zu schützen, braucht es Regeln.
(Mitg.) Der Aabach zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl verläuft durch das geschützte Boniswiler-Seenger Moos, ein Flachmoor von nationaler Bedeutung und durch ein ...
Um das Boniswiler-Seenger-Moos und den Aabach zu schützen, braucht es Regeln.
(Mitg.) Der Aabach zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl verläuft durch das geschützte Boniswiler-Seenger Moos, ein Flachmoor von nationaler Bedeutung und durch ein Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung. Der Druck auf diesen wertvollen Lebensraum sowie auf den Aabach selbst wächst durch die stetig steigende Anzahl an Naherholungssuchenden. Daher wurde im Jahr 2023 mit der Teilrevision der Verordnung über die Schifffahrt (Schifffahrtsverordnung) vom 26. Januar 1981 ein ganzjähriges Fahrverbot auf dem Aabach für Schiffe und Schwimmkörper wie SUPs, Gummiboote, Luftmatratzen usw. beschlossen. Die Badestellen am Aabach und neben der Schiffsanlegestelle Seengen stehen den Schwimmenden weiterhin zur Verfügung. Auch Schwimmen im Aabach bleibt weiterhin erlaubt.