Zur Gemeindeversammlung Menziken vom Mittwoch, 10. Juni
Gemäss des Chefs der Gemeindeabteilung beim Kanton Aargau muss absolut nichts nachbezahlt werden. Allenfalls Rückforderung des bereits bezahlten Dezember Lohns!
Am Wahlsonntag, 30.11.2025, ...
Zur Gemeindeversammlung Menziken vom Mittwoch, 10. Juni
Gemäss des Chefs der Gemeindeabteilung beim Kanton Aargau muss absolut nichts nachbezahlt werden. Allenfalls Rückforderung des bereits bezahlten Dezember Lohns!
Am Wahlsonntag, 30.11.2025, als der Gemeindeammann abgewählt wurde, hat er gleichentags sein Büro mit einem grossen Stapel Papier hinterlassen. Beim kantonalen Departement hat er sich unmittelbar als Gemeindeammann und gewählter Gemeinderat abgemeldet. Dieses Verhalten des Gemeindeammanns kann als «den Bettel hinschmeissen» bewertet werden. Aus diesem Grund gibt es keine zusätzliche Nachzahlung. Er war als Gemeindeammann nicht einem Arbeitsvertrag unterstellt.
An der Gemeindeversammlung war sehr speziell, dass nach der Goodwill-Ansprache vom FDP-Präsidenten wie auf Knopfdruck für die 7000 Franken extrem applaudiert wurde. Sind sich die Steuerzahler nicht bewusst, dass ihre Steuern einfach sinnlos ausgegeben werden! Solche Dummheiten sollten doch überlegt werden. Einem ehemaligen Gemeindeammann, welcher sich selbst am Wahltag 30.11.2025 aus dem Amt katapultiert, muss doch nicht noch Steuergeld hinterhergeworfen werden. Im Laufe des Monats Januar meldete er sich mittels Arztzeugnis, dies, obwohl seine Amtszeit am 30.11.2025 beendet wurde. Die Geldgier lässt grüssen.
Hans Marti, Menziken