Rettungsschirm für Spitäler
10.09.2026 AargauDie grossrätlichen Kommissionen für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) sowie Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) begrüssen grundsätzlich die Möglichkeit, dass in finanzielle Schieflage geratene Spitäler mit Standort im Kanton Aargau unter gewissen ...
Die grossrätlichen Kommissionen für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) sowie Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) begrüssen grundsätzlich die Möglichkeit, dass in finanzielle Schieflage geratene Spitäler mit Standort im Kanton Aargau unter gewissen Voraussetzungen Finanzhilfe erhalten können.
(Mitg.) Der Kanton hat den verfassungsmässigen Auftrag, die Gesundheitsversorgung seiner Bevölkerung sicherzustellen. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, im Rahmen einer Ergänzung des Spitalgesetzes (SpiG) eine explizite gesetzliche Grundlage für Finanzhilfebeiträge an Spitäler zu schaffen. Diese Möglichkeit soll allerdings auf Spitäler beschränkt bleiben, die einen Standort im Kanton Aargau haben, auf der Aargauer Spitalliste sowie systemrelevant für die Gesundheitsversorgung der gesamten Aargauer Bevölkerung sind und deren Leistungen nicht ohne weiteres durch andere Spitäler kompensiert werden können. Eine klare Mehrheit der Mitglieder der Kommissionen GSW und KAPF sprechen sich zugunsten dieser Anpassung des SpiG aus. Die Kommissionsmitglieder sind auch grossmehrheitlich mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Einschränkungen einverstanden.
Weniger positiv äusserten sich die beiden Kommissionen zum Vorschlag, dass der Regierungsrat im konkreten Fall allein über das Ob und den Umfang des Rettungsschirms entscheiden soll. Der Regierungsrat soll deshalb auf die zweite Beratung der Vorlage prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass er jeweils vorgängig die Zustimmung durch eine Grossratskommission einholen muss.
Richtigstellung Leserbrief
Red. Vergangene Woche veröffentlichte das Wynentaler Blatt den Leserbrief «Das Asana Spital Menziken und sein Umgang mit den Lernenden bei der Schliessung». Da einige Aussagen im Leserbrief verschieden interpretiert werden können, veranlasst das Luzerner Kantonsspital (LUKS) folgende Richtigstellung: Es sei allen Lernenden eine Lösung angeboten worden. Das LUKS übernehme nach diesen Angeboten und Lösungsversuchen 10 Lernende der Asana Spital Menziken AG und führe deren Ausbildung fort.
