(Mitg.) Im Umfeld des Schulareals kommt es immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Davon betroffen sind insbesondere die Schülerinnen und Schüler, das angesiedelte Gewerbe und übrige Verkehrsteilnehmende.
Der Schulweg wird im Normalfall von den ...
(Mitg.) Im Umfeld des Schulareals kommt es immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Davon betroffen sind insbesondere die Schülerinnen und Schüler, das angesiedelte Gewerbe und übrige Verkehrsteilnehmende.
Der Schulweg wird im Normalfall von den Schülerinnen und Schülern selbstständig zurückgelegt. In Ausnahmefällen, in denen Kinder mit dem Auto gebracht oder abgeholt werden, ist es besonders wichtig, die geltenden Parkplatz- und Verkehrsregelungen sowie die Sicherheit aller Beteiligten zu beachten. Dies gilt generell für alle Besuche und Kontakte im Zusammenhang mit der Schule Seengen.
Es gelten folgende Hinweise:
• Auf dem gesamten Schulareal inklusive Parkplatz gilt ein Durchfahrtsverbot. Auch ein kurzes Befahren des Geländes ist zu den signalisierten Zeiten nicht erlaubt und kann gebüsst werden.
• Das Gelände und die Parkplätze gegenüber dem Schulhaus befinden sich im Eigentum des dort ansässigen Gewerbes. Dieses Eigentum ist zwingend zu respektieren. Die Parkplätze stehen weder als Umschlagplatz noch für schulbezogene Besuche zur Verfügung.
• Die Einfahrt zum Parkplatz bei der Kirche darf nicht als Umschlagplatz genutzt oder blockiert werden.
• Als alternative Parkmöglichkeit steht jederzeit der Kiesparkplatz an der Egliswilerstrasse zur Verfügung. Das Bringen und Abholen von Kindern ist dort übersichtlicher, sicherer und für alle Verkehrsteilnehmenden angenehmer. Es sind ausreichend Parkplätze vorhanden.
Der Gemeinderat und die Schule Seengen danken der Bevölkerung für die Kenntnisnahme sowie für das rücksichtsvolle und verantwortungsbewusste Verhalten.