Aus dem Gemeindehaus
28.05.2026 Michelsamt, Rickenbach(Mitg.) Am Donnerstag, 4. Juni (Fronleichnam) sowie dem anschliessenden Freitag, 5. Juni, bleiben die Gemeindekanzlei und das Regionale Steueramt den ganzen Tag geschlossen.
Spülarbeiten in Rickenbach
Ab Montag, 29. Juni, werden durch die Firma Peter AG ...
(Mitg.) Am Donnerstag, 4. Juni (Fronleichnam) sowie dem anschliessenden Freitag, 5. Juni, bleiben die Gemeindekanzlei und das Regionale Steueramt den ganzen Tag geschlossen.
Spülarbeiten in Rickenbach
Ab Montag, 29. Juni, werden durch die Firma Peter AG Kanalreinigung, Neuenkirch, auf dem Gemeindegebiet von Rickenbach Kanalisationsleitungen gereinigt.
Für die Arbeiten müssen die Mitarbeitenden der Peter AG Kanalreinigung teilweise private Grundstücke betreten. Das Personal ist angehalten, sich jeweils vor Ort anzumelden. Sollte niemand anwesend sein, werden Mitarbeitende der Peter AG Kanalreinigung das Grundstück betreten und dieses selbstverständlich wieder im angetroffenen Zustand verlassen. Die Gemeinde bittet die Grundstückeigentümer, allfällige überdeckte und überstellte Schächte (Blumentöpfe usw.) für den Unterhalt freizuhalten.
Angebot für Leitungsspülung bei Privatliegenschaften
Private Leitungen auf Grundstücken und in Gebäuden (Schmutzabwasser, Regenabwasser und Sickerleitungen) werden durch die Gemeinde nicht kontrolliert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, auch private Leitungen alle drei bis fünf Jahre zu spülen und mittels Kanalfernsehen kontrollieren zu lassen. Nur dadurch können die Funktion der Abwasserentsorgung langfristig garantiert und allfällige Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden. Dabei ist zu beachten, dass gemäss Gewässerschutzverordnung der jeweilige Leitungseigentümer für den Zustand der Leitungen verantwortlich ist.
Sollten Grundeigentümer daran interessiert sein, die privaten Abwasserleitungen und -anlagen ebenfalls spülen und untersuchen zu lassen, dann melden können sie sich bis spätestens zum 12. Juni direkt bei der beauftragten Firma Peter AG Kanalreinigung (info@peterag.ch oder 041 467 13 64) melden.
Die Kosten belaufen sich bei einer normalen Verschmutzung der Schmutzabwasser- und Sickerleitungen für ein Einfamilienhaus auf ca. 600 Franken bis 750 Franken. Für ein Mehrfamilienhaus ist mit ca. 1400 Franken bis 1800 Franken zu rechnen. Die Kosten für eine zusätzliche Reinigung der internen Anschlüsse betragen ca. 400 Franken bis 500 Franken. Private Arbeiten werden direkt durch die Peter AG Kanalreinigung ausgeführt und dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Interessierte können dadurch von denselben Konditionen wie die Gemeinde profitieren und tragen auf diese Weise wesentlich zum Gewässerschutz bei.
Online-Rechner für Betreuungsgutscheine
Am 30. November 2025 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) angenommen. Das Gesetz sowie die zugehörige Verordnung sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ab 1. August 2026 entfalten die Bestimmungen für die Gewährung von Betreuungsgutscheinen ihre Wirkung. Sie betreffen Gemeinden, Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen. Derzeit arbeitet die Dienststelle Soziales und Gesundheit (DISG) an der konkreten Umsetzung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung und dessen Verordnung. Mittels einer Fallapplikation, KiBeLU, können ab 1. August 2026 Gesuche für Betreuungsgutscheine bei der Gemeinde eingereicht werden.
Ab sofort steht auf der Website der Dienststelle Soziales und Gesundheit des Kantons Luzern ein Online-Rechner für Erziehungsberechtigte zur Verfügung, um den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern zu prüfen. Bis zur Einführung der Fallapplikation KiBeLU am 1. August 2026 dient dieses Tool als erste Orientierung für die geplante Online-Gesuchstellung bei der Gemeinde.
