(Mitg.) Mit dem Jahresende werden die Steuern 2026 zur Zahlung fällig. Das Steueramt dankt allen, welche die Akontorechnung bereits beglichen haben. Den übrigen Steuerpflichtigen wird bereits heute für die Begleichung bis zum 31. Dezember 2026 gedankt.
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(Mitg.) Mit dem Jahresende werden die Steuern 2026 zur Zahlung fällig. Das Steueramt dankt allen, welche die Akontorechnung bereits beglichen haben. Den übrigen Steuerpflichtigen wird bereits heute für die Begleichung bis zum 31. Dezember 2026 gedankt.
Akontorechnung
Die Faktorengrundlage der Akontorechnung kann aus der Rechnung unter Zusatzinformationen entnommen werden. Sollten sich die Einkommensoder Vermögensverhältnisse gegenüber der in Rechnung gestellter Akontorechnung stark verändert haben, ist eine Anpassung der Akontorechnung notwendig. Diese Anpassung kann nur auf eine Mitteilung hin vorgenommen werden. Das Steueramt bittet alle Betroffenen, sich mit dem Steueramt in Verbindung zu setzen. Nur so lassen sich Nachzahlungen vermeiden.
Einzahlungen ab 1. Januar 2027
Das Steueramt führt für jede steuerpflichtige Person pro Jahr ein eigenständiges Debitorenkonto. Damit die Zahlungen richtig zugewiesen werden, ist es unerlässlich, dass für jede Zahlung ein aktueller QR-Einzahlungsschein verwendet wird. Erfasste Daueraufträge sind auf das neue Steuerjahr anzupassen. Für die Steuern 2027 können ab 1. Januar 2027 Akontozahlungen geleistet werden. Beim Regionalen Steueramt Rickenbach können gerne Einzahlungsscheine bestellt werden. Beim Versand der Steuererklärung 2026 (ca. im Februar 2027) wird wiederum ein Exemplar des QR-Einzahlungsscheins zugestellt. Der Regierungsrat hat die Zinspolitik für 2027 wie folgt festgelegt: positiver Ausgleichszins für Vorauszahlungen und negativer Ausgleichszins für zu wenig einbezahlte Steuern: 0,00 Prozent. Der Verzugszins beträgt 4 Prozent. Ein Verzugszins fällt an, wenn eine definitive Steuerforderung nicht innerhalb der Fälligkeit von 30 Tagen beglichen wird.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht das Regionale Steueramt Rickenbach am Kirchplatz 1, in Rickenbach, per Tel. 041 932 00 30 oder per Mail reg.steueramt@rickenbach.ch zur Verfügung.