Gemeindeversammlung und Neophyten
30.04.2026 Michelsamt, RickenbachDie Gemeindeverwaltung Ricken bach informiert die Einwohnerinnen und Einwohner über aktuelle Ereignisse in der Gemeinde
(Mitg.) Am Donnerstag, 14. Mai (Auffahrt) sowie dem anschliessenden Freitag, 15. Mai, und am Pfingstmontag, 25. Mai, bleiben die Gemeindekanzlei ...
Die Gemeindeverwaltung Ricken bach informiert die Einwohnerinnen und Einwohner über aktuelle Ereignisse in der Gemeinde
(Mitg.) Am Donnerstag, 14. Mai (Auffahrt) sowie dem anschliessenden Freitag, 15. Mai, und am Pfingstmontag, 25. Mai, bleiben die Gemeindekanzlei und das Regionale Steueramt den ganzen Tag geschlossen.
Einladung zur Gemeindeversammlung
Am Mittwoch, 20. Mai, 19.30 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Pfeffikon die ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Rickenbach statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung in Kurzfassung wird in den nächsten Tagen sämtlichen Haushalten der Gemeinde zugestellt. Die detaillierte Fassung der Botschaft wie auch die zur Einsicht berechtigten Akten zu den genannten Sachgeschäften können, während der Schalteröffnungszeiten, bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder via Internet-Auftritt der Gemeinde Rickenbach unter www.rickenbach.ch im PDF-Format heruntergeladen werden.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Rickenbach ihren politischen Wohnsitz geregelt haben.
Zählung leerstehender Wohnungen
Per Stichtag 1. Juni findet wiederum eine Zählung der in der Gemeinde leerstehenden Wohnungen statt. Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt. Die der Gemeindeverwaltung Rickenbach bekannten Liegenschaftsverwaltungen werden mit einem diesbezügli-chen Erhebungsformular bedient. Damit eine lückenlose Erfassung gewährleistet werden kann, werden Hauseigentümer und Verwaltungen, die kein Erhebungsformular erhalten haben, gebeten, der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Freitag, 29. Mai, leerstehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser per Telefon 041 932 00 20 oder Mail gemeindeverwaltung@rickenbach.ch zu melden.
Kostenlose Neophytensäcke
Invasive Neophyten (exotische Problempflanzen) verbreiten sich unkontrolliert. Sie verdrängen einheimische Pflanzen und gefährden so die Artenvielfalt (Biodiversität). Sie beeinträchtigen naturnahe Lebensräume und verändern das Landschaftsbild. Um die Ausbreitung von schädlichen gebietsfremden Pflanzen zu verhindern, müssen diese über den Hauskehricht entsorgt und verbrannt werden.
Der Gemeindeverband für Abfallverwertung Luzern-Landschaft, dem auch die Gemeinde Rickenbach angehört, hat entschieden, dass Neophytensäcke bezogen und die gefüllten Säcke gratis dem Hauskehricht mitgegeben werden können. Die Gemeinde Rickenbach unterstützt die Bekämpfung von Neophyten und stellt deshalb die Neophytensäcke wieder kostenlos zur Verfügung. Sie können ab sofort am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
In die Neophytensäcke gehören ausschliesslich invasive Pflanzen wie beispielsweise Kirschlorbeer, Nordamerikanische Goldruten und Sommerflieder. Anderes Pflanzenmaterial ist anderweitig zu verwenden (z. B. Kompost) oder der Grüngutentsorgung mitzugeben.
