rc. Wie der Gemeinderat mitteilt, hat er im Namen der Einwohnergemeinde Klage gegen eine ehemalige Mitarbeiterin betreffend der Rückzahlung von Ausbildungskosten eingereicht. Zuvor sei eine einvernehmliche Lösung gescheitert. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat mit Urteil vom 17. Januar 2018 die Klage der Einwohnergemeinde «grossmehrheitlich» gutgeheissen, wie der Gemeinderat schreibt. Die frühere Mitarbeiterin muss die Ausbildungskosten von 22’500 Franken zuzüglich Zins von fünf Prozent seit 1. Dezember 2015 zurückzahlen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Die Rückzahlung wird in der Erfolgsrechnung 2018 entsprechend verbucht.