Krankenkassen-Prämienverbilligung
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aarau (SVA Aargau) bedient auch dieses Jahr wieder potenziell anspruchsberechtigte Personen automatisch mit einem Anmeldecode. Nur mit diesem Anmeldecode ist es möglich, einen Antrag auf Prämienverbilligung für das Jahr 2019 einzureichen. Der Postversand der Codes erfolgt in Tranchen und wird ab Mai bis und mit Juli 2018 durchgeführt.
Ein potenzieller Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerveranlagung 2016 ermittelt. Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzuges in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes.
Haben Sie keinen Code erhalten? Ab August 2018 sind Codebestellungen über die Homepage www.sva-ag.ch möglich. Die…