(Mitg.) Der Gemeinderat hat die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Gesamtbetrag von 23’036.10 Franken genehmigt. In der Gesamtsumme sind unter anderem grössere Abschreibungen von zirka 9’500 Franken an Gemeindesteuern enthalten. Für die Forderungen liegen der Gemeinde Verlustscheine vor oder es handelt sich um administrative Abschreibungen von Kleinbeträgen wie zum Beispiel den Feuerwehrsteuern die von den Sozialhilfebezügern nicht bezahlt werden.