(Mitg.) Durch die Teilrevision des Gemeindesgesetzes entfällt die Pflicht, per 1. Januar 2019 bei der Ortsbürgergemeinde den Forstreservefonds weiter zu führen. Da Schlossrued keinen eigenen Forstbetrieb führt, sondern dem Gemeindeverband Forstbetrieb Leerau-Rued angeschlossen ist, macht der bisherige Forstreservefonds keinen Sinn mehr, das Kapital wird deshalb ins Eigenkapital umgebucht und steht weiterhin ausschliesslich den Ortsbürgern und damit dem Werterhalt des Waldes zur Verfügung.