(Mitg.) Der Gemeinderat ruft der Bevölkerung in Erinnerung, dass die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten sind. Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen, wie zum Beispiel Bohrmaschinen, Rasenmähern oder Motorsägen sind von Montag bis Freitag ab 20 Uhr, an den Samstagen bereits ab 18 Uhr und an Sonntagen den ganzen Tag untersagt. In der Zeit zwischen 23 und 06 Uhr ist jeder Lärm, der die Nachtruhe stört verboten. Im Weiteren gelten die übrigen Bestimmungen des Polizeireglements.
Anstellung Gemeindeschreiber-Stellvertreter
Michael Urben, geboren 1985, Holziken, wird am 3. Januar 2019 seine Stelle als Stellvertreter des Gemeindeschreibes antreten. Michael Urben wurde als Nachfolger von Ralf Windbiel gewählt, welcher per Ende November 2018 aus dem Gemeindedienst austreten wird. Michael…