Nachmeldefrist für Ersatzwahl

Di, 16. Okt. 2018

(Mitg.) Für die Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates vom 25. November 2018 wurden keine Kandidaten angemeldet: Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss Paragraph 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen. Innert dieser Frist können weitere Vorschläge eingereicht werden. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, das heisst, bis am 22. Oktober 2018, 12 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder im Internet unter www.birrwil.ch bezogen werden.

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