(Mitg.) In der Schweiz dürfen im ortsüblichen Umfang alle den Wald betreten und sich darin aufhalten. Umso wichtiger ist es, dies respektvoll zu tun. Zum Schutz des Waldes sowie von Pflanzen und wildlebenden Tieren ist für nachfolgende Veranstaltungen im Wald rechtzeitig eine waldrechtliche Bewilligung bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald einzuholen (§ 9 des kantonalen Waldgesetzes und § 4 der kantonalen Waldverordnung).
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen ab 200 Personen (Teilnehmende und Zuschauende). Veranstaltungen zu Nachtzeiten abseits von Wegen und öffentlichen Picknick- und Spielplätzen ab 50 Personen; Velo- oder Reitveranstaltungen, bei welchen unbefestigte Wege beansprucht werden; Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln wie Lichtoder…