Abfallsünder soll ins Gefängnis

Fr, 15. Feb. 2019

(Mitg.) Wegen unsachgemäss deponiertem Kehricht auf einem Privatgrundstück wurde gegen eine ehemals in Oberentfelden wohnhaft gewesene Person eine Geldbusse ausgesprochen. Gegen die Busse erhob die beschuldigte Person Einsprache. Nach der Einspracheverhandlung beschloss der Gemeinderat, an der Geldbusse festzuhalten. Die beschuldigte Person hat die Busse und die Verfahrenskosten trotz Mahnung nicht bezahlt. Der Gemeinderat überreichte die Unterlagen daraufhin der Staatsanwaltschaft mit dem Ersuchen, beim zuständigen Gericht eine Ersatzfreiheitsstrafe zu beantragen.

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