(Mitg.) Der Gemeinderat hat im Jahr 2017 das Reglement zum Stipendienfonds von Dr. Gottlieb Lüscher geprüft und zur besseren Beurteilung der Bedürftigkeit Grenzbeträge des Einkommens und Vermögens festgelegt. Neben den Gesuchsformularen und dem Reglement ist ein Berechnungstool auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet, um herauszufinden, ob ein Anspruch besteht. Anspruchsberechtigt sind in Muhen heimatberechtigte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, unabhängig vom aktuellen Wohnsitz. Sofern eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann, entsteht der Anspruch auf einen Beitrag bei Beginn der Ausbildung nach Vollendung der obligatorischen Schulpflicht. Dabei kann es sich um eine Berufslehre oder um ein Studium handeln. Das Gesuch kann erst eingereicht werden, wenn die Ausbildung begonnen wurde.…