Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz RPG) und § 29 des Gesetzes über die Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) hat der Gemeinderat am 3. Juni 2019 eine Planungszone über die Parzellen 562, 563, 564, 594, 724 und 1962 an der Rotkornstrasse bzw. am Schrägweg beschlossen.
(Mitg.) Der Beschluss des Gemeinderates und der Situationsplan liegen vom 10. Juni bis 9. Juli 2019 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Oberkulm zur Einsichtnahme auf.
Die Planungszone wird mit der öffentlichen Auflage wirksam und dauert bis zum Inkrafttreten der Pläne, deren Zweck sie sichern, längstens jedoch 5 Jahre. Während der Dauer der Planungszone dürfen innerhalb der Planungszone keine Vorkehrungen getroffen werden, welche die…