Die Benützungsgebühren von Gemeinderäumlichkeiten sind im Benützungsreglement für Schulanlagen geregelt. Dieses ist auf unserer Homepage www.fahrwangen.ch (im Online-Schalter) abrufbar. In letzter Zeit bestand ein vermehrter Bedarf, die Mehrzweck- oder Turnhalle, oder nur die Bühne für Proben zu mieten. Zudem kam es vermehrt zu Anfragen von auswärtigen Vereinen oder Organisationen. Da dies im Benützungsreglement nicht geregelt ist, wurde ein Grundsatzentscheid des Gemeinderats erforderlich. Der Beschluss lautet folgendermassen: 1. Für einen Anlass in Fahrwangen ohne Benützungsgebühr wird auch die Benützungsgebühr für die Halle und/oder Bühne für Proben erlassen. 2. Für einen Anlass in Fahrwangen mit Benützungsgebühr ist die Benützungsgebühr für die Halle und/oder Bühne für Proben…